Das Kreissportgericht (KSG) ist zuständig für die Sportrechtsprechung im Kreis.
Es ist sachlich zuständiga) für Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Mannschaften ergeben, die den Spielklassen des Kreises zugeordnet sind,
b) für Rechtsangelegenheiten aus DFB-Pokalspielen auf Kreisebene und
c) für Anträge auf sportgerichtliche Entscheidungen gegen Entscheide des Kreisvorstandes.
Ansprechperson:
MO