27.03.2024
Für unsere Kampfrichter und Kampfrichterinnen bietet die Geschäftsstelle des DLV jede Menge Hilfen an.
Zum Beispiel hat die Sicherheit bei jeder Disziplin, an jeder Wettkampfstätte die höchste Priorität.
Hier könnt ihr euch die Sicherheitbelehrungen
bei Cross-, Volks- und Straßenläufen,
bei Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßwettbewerben,
Und für übrige Mitarbeiter*innen herunterladen.
- Sicherheitsbelehrung Cross-Volks-Strassenlauf
- Sicherheitsbelehrung Lauf
- Sicherheitsbelehrung Sprung
- Sicherheitsbelehrung Wurf
- Sicherheitsbelehrung übrige Mitarbeiter*innen
Das Regelwerk des DLV
28.03.2024
Regeländerungen 2024
- 6.1 REGELÄNDERUNGEN
Von WA wurden im Maí und August Regeländerungen veröffentlicht.
Sie werden zur Zeit in die IWR 2024 eingearbeitet.
Zum 1.November 2023 soll von WA die endgültige Fassung der Competition and Technical Rules für 2024-2025 vorliegen.
- 6.1.1 REGELÄNDERUNGEN CR 14
Der Wettkampfleiter hat, wenn möglich mit dem technischen und wenn relevant mit weiteren Delegierten:
14.1 die technische Organisation der Veranstaltung, einschließlich der Integration der Event Präsentation und der Siegerehrung zu planen;
14.2 sich damit zu beschäftigen, dass der Plan vor und währen der Veranstaltung ausgeführt wird;
14.3 sich damit zu beschäftigen, dass irgendwelche technischen Probleme gelöst werden oder Ersatzlösungen angewandt werden;
14.4 das Zusammenspiel zwischen Teilnehmern der Veranstaltung zu steuern;
14.5 durch das Kommunikationssystem in Kontakt zu sein mit allen Schlüsselpersonen und anderen notwendigen Akteuren beteiligt an der
Übermittelung und der Sendung der Veranstaltung;
14.6 sich damit zu beschäftigen zusammen mit dem Leiter Veranstaltungspräsentation vollständig die Einhaltung von Regel CR 17 zu
gewährleisten;
- 6.1.1 REGELÄNDERUNGEN CR 14
14.7 sich mit der korrekten Vorbereitung und Veröffentlichung des Callroom Zeitplan es in Übereinstimmung mit CR 29.1.1 zu beschäftigen;
14.8 sich mit dem Startkoordinator auszutauschen, um den wirksamen Ablauf nach Regel CR 22.1.3 sicher zu stellen;
14.9 vollständig den zutreffenden Bestimmungen für die Veranstaltung und der Arbeitsweise der vorgesehenen Technik und IT Systeme gewähr
zu sein;
14.10 und irgendwelche Angelegenheiten zu bewältigen, die unter Regel TR 7.5 aufkommen.
Kommentar
Während der Veranstaltung, um einen wirksamen Arbeitsablauf sicherzustellen, sollte der Wettkampfleiter mit einem optimalen Blick auf den Veranstaltungsbereich platziert sein, nahe beim Veranstaltungspräsentationsteam und mit ausreichender und zuverlässiger Verfügbarkeit technischer Verbindungen und unterstützender Bildschirme.
- 6.1.1 REGELÄNDERUNGEN CR 18.5
Der zuständige Schiedsrichter hat das Recht, jeden Wettkämpfer oder jede Staffelmannschaft in Übereinstimmung mit Regel TR 7.1 zu verwarnen oder vom Wettkampf auszuschließen. Der weitere Text aus Regel CR 18.5 wurde nach Regel TR 7.1 verschoben.
CR 20
Kommentar
letzterAbsatz:
Die einheitliche Praxis soll überall sein, dass wo ein Athlet oder eine Staffelmannschaft das Rennen nicht beendet, es generell als DNF verzeichnet wird und weniger als DQ, einschließlich der Hürdenläufe, wo eine technische Regel gebrochen wird, aber der Athlet offensichtlich das Rennen beendet hat und eventuell trotzdem die Ziellinie überquert. Regel TR 8.4.4 steht an der Stelle, um die Situation abzudecken, wo solch ein Athlet oder solch eine Mannschaft einen Einspruch einlegt – deshalb ist die Unterregel 8.4.4 hinzugefügt worden.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 4.3
Ist ein Wettkämpfer für einen Laufbahnwettbewerb und einen technischen Wettbewerb oder für mehrere technische Wettbewerbe gemeldet, die gleichzeitig stattfinden, kann der zuständige Schiedsrichter ihm für einzelne Durchgänge oder für jeden Versuch im Hoch- oder Stabhochsprung erlauben, seinen Versuch in einer anderen Reihenfolge als in der Startliste (oder in Übereinstimmung mit TR 25.6.1 festgelegt) auszuführen. Ist er dann zu dem speziellen Versuch nicht anwesend, ist dies, sobald der dafür festgelegte Zeitraum (siehe Regel TR25.17) abgelaufen ist, als Verzicht zu betrachten. Da die Erlaubnis nur für diesen speziellen Durchgang/Versuch vom Schiedsrichter gegeben wurde, ist, wenn der Athlet für die danach folgenden Durchgänge/Versuche, wo wieder die ursprüngliche Reihenfolge der Startliste gilt, weiterhin nicht anwesend ist und seine Versuchszeit abgelaufen ist, der Versuch als Fehler zu werten.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 6.4.5
Anschauen von Aufnahmen vorhergehender Versuche durch Athleten, die an Technischen Wettbewerben teilnehmen und für die von Personen außerhalb des Wettkampfbereichs (siehe Regel TR 6.1 Anmerkung) entsprechende Aufnahmen gemacht wurden. Das Gerät oder eine Kopie der Aufnahme darf nicht mit in den Wettkampfbereich genommen werden außerhalb des Bereichs, in dem die Aufnahmen normalerweise angesehen werden. Um eine bessere Betrachtung der Aufnahmen zu ermöglichen, können die Athleten das Gerät während der Kommunikation mit der Person, die die Aufnahmen erstellt hat, in der Hand halten.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 7
Auswirkung vonVerwarnungen und Disqualifikation (Ausschluss)
Ernsthaftes Bemühen, unsportliches und ungebührliches Verhalten
7.1 Athleten und Staffelmannschaften haben an Leichtathletik Veranstaltungen in ernsthaftem Bemühen teilzunehmen und dürfen sich nicht
unsportlich oder ungebührlich verhalten. Jeder Athlet oder jede Staffelmannschaft, die sich nicht nach dieser Regel verhält kann verwarnt
oder disqualifiziert werden. Der zuständige Schiedsrichter......... weiterer Text aus CR 18.5.
Disqualifikation wegen Verstoß gegen eine technische Regel (im Gegensatz zu RegelCR 18.5und TR 16.5TR 7.1
7.2 Wird ein Athlet in einem Wettbewerb wegen eines Verstoßes gegen eine technische Regel disqualifiziert (ausgenommen gemäß Regel
CR 18.5 oder TR 16.5 TR 7.1), sind alle in dieser Runde bis zu diesem Zeitpunkt von ihm erbrachten Leistungen für ungültig zu erklären.
Dagegen bleiben Leistungen aus einer vorangegangenen Runde dieses Wettbewerbs, anderer vorangegangener Wettbewerbe oder eines
vorangegangenen Einzelwettbewerbs aus einem Mehrkampf gültig. Solch eine Disqualifikation von einem Wettbewerb bedeutet nicht, dass
der Athlet nicht an weiteren Wettbewerben (bzw. Disziplinen eines Mehrkampfs) dieser Veranstaltung teilnehmen darf.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 7 Auswirkung von Verwarnungen und Disqualifikation (Ausschluss)
Disqualifikation wegen Ausschluss nach Regel CR 18.5 (einschließlich Regel TR 16.5) TR 7.1
7.3 Wird ein Athlet gemäß RegelCR 18.5TR 7.1 vom Wettkampf ausgeschlossen, ist er für diesen Wettbewerb zu disqualifizieren.
Erfolgt die 2. Verwarnung....
7.4 Wird eine Staffelmannschaft gemäß RegelCR 18.5
Leistungen, die in vorausgegangenen Runden dieses Wettbewerbs erbracht wurden, bleiben gültig. Wenn die Disqualifikation der
Staffelmannschaft die Konsequenz aus dem Verhalten eines oder mehrerer Athleten war, die zu einer Disqualifikation nach Regel TR 7.1
führen würde, durch die Teilnahme in einem Einzelwettbewerb, ist Regel TR 7.3 auf diese(n) Athleten anzuwenden. Im anderen Fall bedeutet
eine solche Disqualifikation nicht, dass Athleten oder Staffeln dieses Teams nichtan allen weiteren Wettbewerben dieser Veranstaltungan irgend
(einschließlich der Einzeldisziplinen eines Mehrkampfs, anderer Wettbewerbe, an denen sie zeitgleich teilnehmen, und Staffeln)
einem anderen Wettbewerb dieser Veranstaltung teilnehmen dürfen.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 8.4.1
...Solch eine Teilnahme "unter Vorbehalt" ist nicht zulässig, wenn der Fehlstart durch ein von der WA zertifiziertes Startablauf-Informationssystem angezeigt wurde, außer der Schiedsrichter stellt aus irgendeinem Grund fest, dass die von dem System übermittelte Information offensichtlich falsch ist. Wenn einem Läufer erlaubt wird "unter Vorbehalt" zu starten, ist eine vor dem Läufern hochgehaltene rot-weiße Karte (diagonal halbiert) zu zeigen.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 8.4.2
Ein Einspruch kann sich darauf beziehen, dass der Starter einen Fehlstart nicht zurückgeschossen oder, nach Regel TR 16.5, einen Start nicht abgebrochen hat. Ein solcher Einspruch kann nur von einem Läufer oder in dessen Namen eingelegt werden, wenn er normalerweise den Wettkampf in ernsthafter Absicht beendet haben sollte. Wird....
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 8.4 Kommentar
Wenn der Schiedsrichter Start über einen sofortigen mündlichen Einspruch eines Athleten entscheidet, der wegen eines Fehlstarts sanktioniert wird, muss er alle verfügbaren Daten berücksichtigen und im Falle einer begründeten Möglichkeit, dass der Einspruch des Athleten Erfolg haben kann, sollte er den Athleten „unter Vorbehalt“ zum Start zulassen. Nach dem Lauf muss eine endgültige Entscheidung vom Schiedsrichter getroffen werden, die Grundlage einer Berufung zur Jury werden kann. Ein Start „unter Vorbehalt“ soll normalerweise nicht gewährt werden, wenn der Fehlstart mittels einem Startablauf- Informationssystem erkannt wurde, das ordnungsgemäß zu funktionieren scheint oder wenn es klar erkennbar ist, dass der Läufer einen Fehlstart begangen hat und es keinen stichhaltigen Grund gibt, den Einspruch zuzulassen.
Jedoch ist es anerkannt, dass, wenn die Reaktionszeit sehr nah am zugelassenen Grenzwert liegt, eine mögliche Bewegung kaum sichtbar sein kann. Wenn es in diesem Fall nach der Meinung des Schiedsrichters Start notwendig ist, weitere Studien der technischen Beweismittel durchzuführen, kann der Schiedsrichter Start dem Athleten erlauben, unter Vorbehalt zu starten, um alle betreffenden Rechte zu wahren.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 20.4.2
Nach der ersten Runde sind die Athleten entsprechend den Vorgaben in Regeln TR 20.3.2 a zu reihen bzw. bei 800 m entsprechend
Regel TR 20.3.2 b.
Für eine Anlage mit acht Bahnen werden dann drei Auslosungen für die Bahnen durchgeführt. Wenn es weniger oder mehr als acht Bahnen gibt, sollen die Grundsätze des folgenden Systems mit entsprechend notwendigen Anpassungen angewendet werden.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 20.4.3
Für Läufe auf der Geraden:
a. Eine Auslosung für die vier am höchsten eingereihten Athleten, um ihnen die Bahnen 3, 4, 5 und 6 zuzulosen.
b. eine Auslosung für die an fünfter und sechster Stelle eingereichten Athleten, um ihnen die Bahnen 2 und 7 zuzulosen und
c. eine Auslosung für die am niedrigsten eingereihten Athleten, um ihnen die Bahnen 1 und 8 zu zulosen.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 20.4.4
Für 200 m Läufe:
a. eine Auslosung für die drei am höchsten eingereihten Athleten, um ihnen die Bahnen 5, 6 und 7 zuzulosen.
b. eine Auslosung für die an vierter, fünfter und sechster Stelle eingereichten Athleten, um ihnen die Bahnen 3, 4 und 8 zuzulosen und
c. eine Auslosung für die am niedrigsten eingereihten Athleten, um ihnen die Bahnen 1 und 2 zu zulosen.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 20.4.5
Für 400 m Läufe. alle Staffeln bis einschließlich 4x400 m und 800 m mit Start in Bahnen:
a. eine Auslosung für die vier am höchsten eingereihten Athleten oder Mannschaften, um ihnen die Bahnen 4, 5, 6 und 7 zuzulosen.
b. eine Auslosung für die an fünfter und sechster Stelle eingereihten Athleten, um ihnen die Bahnen 3 und 8 zuzulosen und
c. eine Auslosung für die am niedrigsten eingereihten Athleten, um ihnen die Bahnen 1 und 2 zuzulosen.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 24.11
Die Zusammensetzung einer Staffelmannschaft und die Reihenfolge in der sie läuft sind spätestens der bekanntgegebenen ersten Callroomzeit (die Zeit, zu der die Läufer im Callroom sein müssen) für den jeweiligen Lauf in jeder Runde offiziell zu melden. Die Mannschaft hat in der namentlich genannten und angegebenen Reihenfolge zu laufen. Befolgt eine Mannschaft diese Regel nicht, ist sie zu disqualifizieren.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 25.2
Hat der Wettkampf begonnen, ist es den Athleten nicht mehr erlaubt, für entsprechende Übungszwecke
1. die Anlaufbahn oder den Absprungbereich zu benutzen,
2. die Stabhochsprungstäbe zu benutzen,
3. die Geräte zu benutzen,
4. den Stoß-/Wurfkreis oder die Anlaufbahn oder den Sektor mit oder ohne Geräte zu betreten.
Allerdings ist die Benutzung der Geräte außerhalb des Stoß-/Wurfkreises oder der Anlaufbahn zu jeder Zeit verboten.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 25.5
Außer wenn Regel TR 25.6 anzuwenden ist oder anzuwendenden Regeln es anders vorgeben, führen die Athleten ihre Versuche in der ausgelosten Reihenfolge aus.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 25.19
Ein Athlet darf im Verlauf des Wettkampfes den unmittelbaren Wettkampfplatz nicht verlassen, es sei denn, er hat die Erlaubnis und ist in Begleitung eines Offiziellen. Bei Verstößen ist er nach Möglichkeit zunächst zu verwarnen; bei sich wiederholenden oder in schwerwiegenden Fällen ist der Athlet zu disqualifizieren.
Wenn ein Athlet anschließend für einen jeweiligen Versuch nicht anwesend ist, wird es als Fehlversuch gewertet, nachdem die zulässige Versuchszeit abgelaufen ist.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 28.1 Sprunglatte
Die Athleten können die Sprunglatten in Richtung Aufsprungmatte verschieben lassen und zwar so, dass die dem Athleten zugewandte Kante der Sprunglatte im Bereich von der Oberkante der Stoppwand des Einstichkastens (Null-Linie) bis zu 80 cm in Richtung Aufsprungmatte liegt.
......
Versäumt er dies, läuft der Zeitraum für seinen Versuch weiter.
Wenn die Zeit für den Versuch einmal gestartet wurde, sind keine weiteren Veränderungen der Position der Sprunglatte mehr zulässig.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 29.3 Absprungbalken
Der Absprung muss durch einen in den Boden eingelassenen Balken gekennzeichnet sein, der niveaugleich mit der Anlaufbahn und der Oberfläche der Sprunggrube ist. Die Kante des Balkens, die näher zur Sprunggrube liegt, wird als Absprunglinie bezeichnet.Als Hilfe für die Kampfrichter kann unmittelbar jenseits der Absprunglinie ein Einlagebrett mit Plastilin angebracht sein.
Anmerkung: Wenn im Aufbau der Anlaufbahn und/oder des Absprungbalkens früher eine Aussparung für ein Einlagebrett mit Plastilin vorgesehen war und dieses Brett nicht benutzt wird, soll die Aussparung mit einem Einlagebrett bündig mit dem Absprungbalken gefüllt werden.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 29.5
... Wenn aber keine Technologie verfügbar ist, kann ein Einlagebrett mit Plastilin, das direkt hinter der Absprunglinie platziert wird, verwendet
werden...
Anmerkung 2:
Der Absprungbalken kann als ein einzelnes Stück Balken 0,30 m breit mit einem 0,20 m weißen Abschnitt und einem 0,10 m Abschnitt in Kontrastfarbe sein, z.B. können Absprungbalken und Einlagebrett ein Stück sein.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 30.1.1
... er beim Absprung (zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Moment zu welchem er den Kontakt zum Absprungbalken oder Boden beendet) mit irgendeinem vorderen Teil seines Spungfußes/ -schuhs die senkrechte Fläche über der Absprunglinie durchbricht, sei es beim Durchlaufen ohne zu springen oder beim Sprungvorgang, oder...
- TR 30.1.1 Anmerkung
Es wird nicht als Fehlversuch betrachtet, wenn das Durchbrechen der senkrechten Fläche durch einen losen Teil des Schuhs (z.B. die Schnürsenkel) erfolgt.
- TR 30.1.1 Kommentar
Da sich die Regel 30.1.1 auf die Spitze des Absprungschuhs/ -fußes bezieht, ist es nicht relevant, wenn die senkrechte Fläche in irgendeiner anderen Weise durchbrochen wird, z.B. durch die Hände, Arme oder durch Mützen oder Schmuckstücke, die während des Absprungs vom Körper des Athleten fallen. Ebenso ist ein loser Schnürsenkel oder ähnliches nicht für die Entscheidung relevant, wenn er die Ebene durchbricht.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 30.2 Kommentar
.. Ist das gleiche Modell bereits in der vom Veranstalter erstellen Liste aufgeführt, werden eigene Geräte nicht zugelassen.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 32.14.2 Anmerkung
Jedoch wird es nicht als Fehlversuch gewertet, wenn die Berührungohne Abdrückenwährend der ersten Drehung an einem Punkt erfolgt, der vollständig hinter der weißen Linie liegt, die außerhalb des Kreises markiert ist und theoretisch durch den Kreismittelpunkt geht. Noch wenn die Berührung, auch der Oberseite des Balkens oder im Falle des Speerwurfes, der Abwurfbogen oder Linien, die die Anlaufbahn markieren, egal zu welchem Zeitpunktdurch durch irgendeinen losen Teil des Schuhs (z.B. Schnürsenkel), der Kleidung oder irgendeinem anderen Gegenstand (z.B. einer Mütze) erfolgt, welche sich zum Beginn des Versuchs am Körper des Athleten befunden haben, und sich während oder nach dem Versuch lösen.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 32.14.2 Kommentar
... In jedem Fall ist klar, dass jede Technik, die dadurch einen Vorteildurch Hebel- oder Antriebswirkungverschafft, zu einem Fehlversuch führt. Die Absicht von Regel 32.14.2 besteht darin, den Zweck der Grenzen des Kreises oder der Anlaufbahn einzuhalten, sodass der Athlet diese einhält, bis er ihn ordnungsgemäß verlässt. Sofern er nicht aus dem Gleichgewicht gerät, ist nur die Position seiner Füße/Schuhe entscheidend. Es ist nicht relevant, wenn die Oberseite des Kreisrings oder, im Falle von Speerwurf, der Abwurfbogen oder Linien, die die Anlaufbahn markieren, oder der Boden außerhalb oder die Oberseite des Balkens, von einem losen Schnürsenkel oder Ähnlichem oder beispielsweise einer Mütze oder einem Schmuckstück, das während des Versuchs vom Körper des Athleten fällt, berührt wird.
- 6.1.2 REGELÄNDERUNGEN TR 39.8.5
Startpositionen/Bahnzuordnungen für die letzte Disziplin eines Mehrkampfs können von den(m) Technischen Delegierten oder Schiedsrichter Mehrkampf, wie sie es als wünschenswert erachten, festgelegt werden. Für die 200 m und 400 m Läufe sind nach der Festlegung der Reihenfolge die Bahnen gemäß TR 20.4.4 und TR 20.4.5 zur losen.
Bei allen anderen Disziplinen sind sie durch Los zu ermitteln.
- 6.1.3 REGELÄNDERUNGEN CR & TR FREILUFT HALLE
Änderung der Regeln: CR 31, CR 32, CR 33, CR 34, CR 35 und TR 2, TR 11,TR 17, TR 20, TR 40, TR 41, TR 43, TR 44, TR 48, TR 54
Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Freiluft und Hallen Wettkampfanlagen
sondern die Unterscheidung ist jetzt 400 m Standard Rundbahn oder 200 m Standard Rundbahn (Short Track).
Es soll auch keine Unterscheidung zwischen Freiluft und Hallen Rekorden geben.
Die nationale Umsetzung im DLV ist noch offen
Regeländerungen 2022
Weitsprung (TR 30.1.1)- Es ist ein Fehlversuch, wenn beim Absprung ein Teil des Fußes/Schuhs die Senkrechte über der Absprunglinie durchbricht, sei es beim Durchlaufen ohne zu springen oder beim Sprungvorgang. Sollte der Übertritt nicht per Sichtkontrolle bzw. Videotechnik erfolgen, legt TR 29.5 fest, dass die Nutzung von Plastilin zur Unterstützung der Kampfrichter:innen verwendet werden kann, dieses ist jedoch in einem Winkel von 90° (statt wie bisher 45°) zu benutzen.
- Die Nutzung einer Videotechnik oder von Plastilin ist keine Pflicht, kann aber die Arbeit bzw. die Entscheidung des jeweiligen Obmanns unterstützen und somit ggf. auch erleichtern.
- Folgende zwei Ausnahmen führen nicht mehr zur sofortigen Disqualifikation:
- Wenn bei Läufen in Bahnen in einer Kurve bei der inneren Bahnlinie die Bahnbegrenzung oder Boardkante einmal berührt wird (17.4.2).
- Wenn bei Läufen die nicht in Bahnen gelaufen werden ein Schritt auf oder vollständig über die innere Begrenzungslinie oder die Boardkante gemacht wird (17.4.3)*
- Bei zwei oder mehr Verstößen der oben angegebenen Fälle, kommt es dann folglich zur Disqualifikation.
- Gemischte Wettbewerbe zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmer:innen sind normalerweise nicht erlaubt.
- Ausnahmen dieser Regel gelten für folgende Punkte:
- Laufwettbewerbe von 5.000m und länger
- Wenn nicht genügend Athlet:innen des einen oder beider Geschlechter teilnehmen, um die Durchführung getrennter Läufe zu rechtfertigen.
- Solche Läufe sind in keinem Fall durchzuführen, wenn dadurch Schrittmachen oder Unterstützen von Athlet:innen eines Geschlechtsdurch Athlet:innen des anderen Geschlechts ermöglicht wird.
- Männer und Frauen können parallel auf einer oder mehreren Anlagen durchgeführt werden
- Getrennte Wettkampflisten sind zu führen
- Ergebnisse sind getrennt nach Geschlechtern zu veröffentlichen.
- Regeln TR 25 ff sind weiterhin zwingend zu beachten
- Werden in den anderen Fällen gemischte Wettbewerbe durchgeführt, können diese Ergebnisse nicht in die nationalen und internationalen Bestenlisten aufgenommen werden und somit auch nicht als Qualifikationsleistung anerkannt werden.
- Abweichende Regelungen können bei vereins- und kreisoffenen Veranstaltungen ohne jeglichen Qualifikationscharakter getroffen werden. In der jeweiligen Ausschreibung ist dann auf die gemischten Wettkämpfe und die möglichen Konsequenzen hinzuweisen.